Parlamentsbegriffe




- Die Befragung der Bundesregierung ist eine Kurzdebatte mit einer Dauer von regelmäßig 30 Minuten. Die Abgeordneten können an die Bundesregierung, deren Vertreter an der Plenardebatte teilnehmen, Fragen zur vorangegangenen Kabinettssitzung, aber auch zu anderen aktuellen politischen Themen stellen. Der Bundestag hat so die Möglichkeit, sich über die wöchentlichen Beratungen des Bundeskabinetts zu unterrichten.



- Die Fragestunde hat eine Gesamtdauer von höchstens 180 Minuten. In der Regel finden die Fragestunden am Mittwoch einer Sitzungswoche von 13.30 bis 14.30 Uhr und am Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr statt. Jedes einzelne Mitglied des Bundestages ist berechtigt, bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen müssen sich auf Bereiche beziehen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar zuständig ist. Die Fragen sind bis spätestens Freitag, 10.00 Uhr vor der Sitzungswoche, in der sie beantwortet werden sollen, beim Bundestagspräsidenten einzureichen. Damit ist den für die Beantwortung zuständigen Ministerien eine Frist von knapp drei Tagen gegeben, um die notwendigen Nachforschungen anzustellen. Solche Nachforschungen sind oft nicht nur im eigenen Ministerium, sondern auch bei anderen Ministerien, bei nachgeordneten Bundesbehörden und auch bei Landesregierungen notwendig. In der Fragestunde dürfen Fragen nur beantwortet werden, wenn der Fragende an der Debatte teilnimmt. Ist dieser nicht anwesend, wird seine Frage schriftlich beantwortet, sofern er vorher darum gebeten hat. Andernfalls wird die Frage nicht beantwortet.


- Die kleine Anfrage ist ein geeignetes Mittel, von der Bundesregierung Detail-Informationen zu bestimmten Problemen zu erhalten. Eine Fraktion oder so viele Abgeordnete, die eine Fraktion bilden können (z.Zt. 34), können in einer kleinen Anfrage Auskünfte von der Bundesregierung verlangen. Diese Anfragen werden von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet. Kleine Anfragen werden im Plenum nicht behandelt.


- Große Anfragen zielen stets auf eine öffentliche Debatte. Sie werden beim Präsidenten des Bundestages von einer Fraktion oder so vielen Abgeordneten, die eine Fraktion bilden können (z.Zt. 34), eingereicht. Der Präsident teilt sie der Bundesregierung mit. Sobald die Antwort der Bundesregierung eingegangen ist, wird sie auf die Tagesordnung gesetzt und debattiert. Bei Großen Anfragen geht es um Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung. Eine Debatte muss auf Verlagen einer Fraktion auch dann stattfinden, wenn die Bundesregierung die Antwort zu lange hinauszögert oder überhaupt nicht antwortet. Eine bestimmte Frist ist jedoch für die Beantwortung nicht vorgeschrieben.


- Eine besondere Form der Debatte ist die „Aussprache zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse“, die so genannte Aktuelle Stunde. Ursprünglich war die Aktuelle Stunde eingeführt worden, um den Abgeordneten, die mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage in der Fragestunde nicht zufrieden waren, eine Gelegenheit zur weiteren Diskussion zu geben. Heute findet eine aktuelle Stunde auch dann statt, wenn sie im Ältestenrat vereinbart oder wenn sie von einer Fraktion oder mindestens 34 Abgeordneten verlangt wird. Die Dauer der Aktuellen Stunde wird durch zwei Faktoren bestimmt: Einmal durch die begrenzte Redezeit der Abgeordneten von insgesamt 60 Minuten. Dabei darf jeder einzelne Abgeordnete nicht länger als 5 Minuten reden. Zum Zweiten bleiben die Redezeiten der Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates oder ihrer Beauftragten unberücksichtigt, so dass eine aktuelle Stunde durchaus länger als eine Zeitstunde dauern kann.