Dött/Petzold: Bürger werden besser vor Fluglärm geschützt

Zur Verabschiedung der Novelle des Fluglärmgesetzes erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB und der zuständige Berichterstatter für Lärmschutz im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ulrich Petzold MdB:

Das neue Fluglärmgesetz ist ein großer Erfolg. Die Koalition hat das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz, zu dem der Bundestag bereits 1997 in einer Anhörung Veränderungen angemahnt hatte, in einem breiten Konsens novelliert. Gegenüber der bestehenden Gesetzeslage ist eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Menschen erreicht.

Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt und liegen jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren durchgesetzt haben.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der vergangenen 10 Monate erreicht, dass der im Februar eingebrachte Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz- bzw. Lärmschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als echte Grenzwerte sind die Zeit- und Nervenaufreibenden lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen, auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.

Das heute verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den Flughafenbetreibern Planungssicherheit.

 
Köthener fühlen Politikern auf den Zahn
 
Sinnbildlich den Politikern auf den Zahn fühlen, konnten politisch interessierte Bürger aus Köthen und Dessau, die auf Einladung des Bundespresseamtes und des CDU-Bundestagsabgeordneten Ulrich Petzold den Deutschen Bundestag in Berlin besuchten.So stand natürlich die Gesundheitsreform im Mittelpunkt eines Gespräches im Bundesgesundheitsministerium.

Aus erster Hand erfuhren die Teilnehmer über Sinn und Zweck der Reform. Unter dem Blickwinkel, dass die meisten Organe im Gesundheitssektor in Selbstverwaltung zu vernünftigen Lösungen kommen sollen, dieses aber seit Jahren durch ein Dickicht von Krankenkassen und Versicherungen, sowie anderer Standesorganisationen seit Jahren vor allem kostenmäßig  aus dem Ruder läuft, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, ein Machtwort zu sprechen und selber aktiv zu werden. Bei den vorgesehenen Maßnahmen sehen nun manche Standesvertreter ihre Felle davon schwimmen, weshalb sie die Reform in der Öffentlichkeit schlecht reden und schreiben.Höhepunkt der Informationsfahrt stellte natürlich ein Plenarbesuch im Reichstag mit einer anschließenden Führung durch das Regierungsviertel dar.

In der anschließenden Diskussion mit Ulrich Petzold, MdB erläuterte der Abgeordnete die Arbeitsweise des Parlamentes und der Abgeordneten. „Dadurch, dass die Hauptarbeit in den Ausschüssen in meist nicht öffentlichen Sitzungen geleistet wird, entsteht beim Anblick eines meist leeren Plenarsaales in der Öffentlichkeit ein falsches Bild,“ so der CDU-Abgeordnete über die verbesserungswürdige Außendarstellung des Bundestages. „Im Plenarsaal des Bundestages sitzen meist jeweils die Fachleute, deren Themenbereiche dort gerade auf einer vorgegebenen Tagesordnung stehen.

Die übrigen Kollegen sitzen meist in ihren Büros am Schreibtisch und arbeiten, was im Plenarsaal so nicht geht. Zudem können wir die laufenden Debatten nebenher über den eigenen Parlamentskanal im Büro verfolgen, so dass einem auch dort nichts entgeht.“Eine Führung durch die Gedenkstätte Hohenschönhausen,  der ehemaligen Zentralen Untersuchungshaftanstalt der STASI, hinterließ bei den Teilnehmern einen tiefen und bedrückenden Eindruck über den Unterdrückungsapparat der SED-Diktatur, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass viele Altkader ihr Tun heute schönreden. Berlin, den 9. November 2006
 
Doping konsequent bekämpfen
 
Zur aktuellen Diskussion der Bekämpfung des Dopings in Deutschland, erklärt Bernd Heynemann, Mitglied des Sportausschusses des Deutschen Bundestages:

Die CDU/CSU unterstützt den Präsidenten des DOSB Thomas Bach beim kompromisslosen Kampf gegen Doping. Wir stehen für einen sauberen Sport. Das ist für uns Grundvoraussetzung überhaupt, Steuermittel einsetzen zu können.

Das Arzneimittelgesetz bietet heute schon vielfältige Möglichkeiten, die im Vollzug nur unzureichend ausgeschöpft werden.

Wir sind mit unseren Koalitionspartnern einig, die Strafandrohung bei banden- oder gewerbsmäßigen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz auf 10 Jahre zu erhöhen. Die Aufnahme als Katalogstraftat lässt in diesen Fällen dann auch Telefonüberwachungen zu. Das ist ein Signal des Gesetzgebers an den Sport, aber auch an die Justiz. Wir hoffen, dass die Länder schnell Schwerpunktstaatsanwaltschaften einsetzen.

Eine Kriminalisierung des Sportlers lehnen wir ab. Für die „Bestrafung“ des Sportlers soll weiterhin der Sport selbst mit dem wirksamsten Mittel – der Sperre – zuständig bleiben. Über ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz ist zwar jahrelang diskutiert worden, aber kein einziger Formulierungsvorschlag wurde vorgelegt. Ein Artikelgesetz kann jetzt schnell wirksam und rechtsstaatlich einwandfrei umgesetzt werden.

Einzelne Überreaktionen, auch wenn sie von Verbandspräsidenten oder einzelnen Sportpolitikern stammen, werden wir nicht berücksichtigen. 5. September 2006

 
 

 

Hans-Heinrich JordanBernd HeynemannUda HellerUllrich PetzoldDr. Bergner