Feuerwehrführerscheine neu geregelt 
 

Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsminister und dem Koalitionspartner ist für den so genannten „Feuerwehrführerschein“ eine praktikable Lösung gefunden worden, teilt die CDU-Bundestagsabgeordnete Uda Heller mit.

Damit ist der Weg zum Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für junge Leute mit der Fahrerlaubnis Klasse B frei. Dies gilt ebenso für die technischen Hilfsdienste sowie für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste.

Die spezielle „Fahrberechtigung“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C 1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.

„Gerne hätten wir als CDU/CSU den Organisationen eine noch größere Vereinfachung ermöglicht, nämlich die Erteilung einer Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen nach einer lediglich verbandsinternen Einweisung,“ sagte Uda Heller zu der getroffenen Lösung. Diese optimale Lösung war leider mit der SPD nicht umsetzbar. Unter Berufung auf angeblich entgegenstehende EU-Vorschriften besteht die SPD auf einer Ausbildung und Prüfung für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Dennoch konnten vieles für Feuerwehren, technische Hilfs- und Rettungsdienste erreicht werden:

  1. Für Führerscheininhaber der Klasse B reicht für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine verbandsinterne Ausbildung und Prüfung aus.
  2. Die Einzelheiten über die Ausbildungs- und Prüfungsvorbereitungen regelt das jeweilige Bundesland. Im Straßenverkehrsgesetz wird dafür eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder geschaffen.
  3. Für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine abgespeckte, vereinfachte und kostengünstige, externe C1-orientierte Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen.
  4. Grundlage für diese höherwertige Fahrberechtigung ist eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministers, die der Minister dem Bundesrat zur Zustimmung vorlegen muss.
  5. Wer diese „höherwertige Fahrberechtigung“ bis 7,5 Tonnen erwirbt, soll nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umschreiben lassen und sie dann auch außerhalb des Dienstes von THW, Feuerwehr oder Rettungsdiensten nutzen können.
  6. Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, die bürokratischen Hürden für die „höherwertige Fahrberechtigung“ nicht unnötig hoch zu setzen. Die Fahrberechtigung muss so kostengünstig wie möglich erreicht werden.

Für den Fall, dass sich diese neuen Regelungen nicht bewähren sollten, sind CDU und CSU entschlossen, in einer neuen Regierungskoalition weitere Vereinfachungen durchzusetzen.

„Im Übrigen geben wir unser Ziel, dass die Feuerwehren als Katastrophenschutz im Sinne der EU-Führerscheinrichtlinie anerkannt und völlig von den Restriktionen des Europarechts befreit sind, nicht auf,“ resümiert Uda Heller die Position der CDU. 

 
Feuerwehren und Ehrenamtler im Berliner Einsatz

Auf Einladung des Bundespresseamtes und der CDU-Bundestagsabgeordneten Uda Heller besuchten Mitglieder der Feuerwehren und des THW aus den Bereichen Eisleben, Sangerhausen und Querfurt den Deutschen Bundestag in Berlin.

Uda Heller wollte mit dieser Einladung vor allem das hohe persönliche Engagement der Feuerwehren und der ehrenamtlichen Helfer, sei es THW oder andere Rettungsdienste würdigen, die in unermüdlichem Einsatz ihr Leben für andere riskieren und andererseits aber immer mehr feuerwehrwehrfremde Leistungen aufgebürdert bekommen bei sinkenden Haushaltsmitteln. Auch sorgt eine EU-Neuregelung der Führerscheine bei den Wehren und dem THW für große Sorgen und Probleme, da das schwere Gerät meist über der nun gültigen Höchstlast von 3,5 t liegt. So stand diese Thematik natürlich auch im Mittelpunkt bei der Diskussion mit der Abgeordneten und dem Bundesinnenministerium, das besucht wurde. Der Bundesrat hatte sich gerade in dieser Woche für eine Änderung stark gemacht, so dass die Einsatzbereitschaft weiter gewährleistet wird.

Ein anderes großes Problem für die Wehren ist auch die mangelnde Bereitschaft vieler Arbeitgeber, die Aktivitäten der Mitglieder der freiwilligen Dienste wie dem THW zu würdigen, da die Einsätze natürlich oftmals auch während der Arbeitszeit stattfinden. Hier forderte Uda Heller mehr Unterstützung, denn jeder könne in eine Notlage durch Unfälle oder Unwetter geraten, wo er auf die Hilfe dieser Dienste angewiesen ist.

Höhepunkt der Informationsfahrt stellte natürlich ein Besuch im Reichstag dar. In der anschließenden Diskussion mit der CDU-Abgeordneten, erläuterte Uda Heller die Arbeitsweise des Parlamentes und der Abgeordneten. „Dadurch, dass die Hauptarbeit in den Ausschüssen in meist nicht öffentlichen Sitzungen geleistet wird, entsteht beim Anblick eines meist leeren Plenarsaales in der Öffentlichkeit ein falsches Bild,“ so die CDU-Abgeordnete über die verbesserungswürdige Außendarstellung des Bundestages. „Im Plenarsaal des Bundestages sitzen meist jeweils die Fachleute, deren Themenbereiche dort gerade auf einer vorgegebenen Tagesordnung stehen. Die übrigen Kollegen sitzen meist in ihren Büros am Schreibtisch und arbeiten, was im Plenarsaal so nicht geht. Oder sie betreuen beispielsweise eine Besuchergruppe wie die Wehrleute und THW’ler aus dem Wahlkreis. Zudem können wir die laufenden Debatten nebenher über den eigenen Parlamentskanal im Büro verfolgen, so dass einem auch dort nichts entgeht,“ erläuterte die Abgeordnete den interessierten Besuchern. Manche Feuerwehrleute zuckten bei den schrill aufklingenden Sirenentönen zusammen, die während der Diskussion erklangen und an Alarmglocken erinnerten. Uda Heller konnte sie jedoch beruhigen, dass dies nur die Hinweissirenen auf anstehende Abstimmungen seien, die im ganzen Regierungsviertel ertönen.
Der Reichstagsbesuch „gipfelte“ mit einer anschließender Besteigung der Reichstagskuppel, wo das Foto entstand.

Tief beeindruckt und ergriffen zeigten sich die Feuerwehrleute von der Führung und den Erläuterungen bei dem Besuch des Dokumentationszentrums „Topographie des Terros“, der ehemaligen Zentrale der GESTAPO und der SS, die von hier aus ihren Terror im Dritten Reich verbreiteten. Heute liegt sie in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz und dem Berliner Abgeordnetenhaus. Fast 20 Jahre lang hatte man über die Ausgestaltung dieser Ausstellung gestritten und erst in den letzten Tagen Richtfest für den Neubau dieses Ausstellungskomplexes gefeiert.

So zeigte der zwei tägige Besuch Berlins in beieindruckender Weise die enge Verzahnung von Vergangenheit und Gegenwart unserer Hauptstadt.

 
Austausch zwischen Politik und Wirtschaft - Uda Heller als Gastgeber der Wirtschaftsjunioren

Rund 180 Bundestagsabgeordnete hatten in dieser Woche Besuch aus der Wirtschaft Wirtschaftsjunioren waren in die Bundeshauptstadt gereist. Mit 10.000 Mitgliedern sind die Wirtschaftsjunioren Deutschlands größter Verband junger Unternehmer und Führungskräfte Im Rahmen des „Know-how-Transfers“ hatte Uda Heller symbolisch die Patenschaft für ein Mitglied der Wirtschaftsjunioren aus Sachsen-Anhalt übernommen. Bei ihr zu Gast war Stefan Meißner, der Kreissprecher der Wirtschaftsjunioren Wernigerode.

Das Programm wurde von den Wirtschaftsjunioren ins Leben gerufen, um einen engen Austausch zwischen Wirtschaft und Politik zu ermöglichen. In einem Begleitprogramm führen die Wirtschaftsjunioren Gespräche mit Spitzenvertretern aus Bundestag und Bundesregierung.

Uda Heller: „Ich begrüße es sehr, dass die Wirtschaftsjunioren den Kontakt zur Politik suchen und organisieren. Dies ist eine sehr gute Gelegenheit, um den Arbeitsalltag eines Bundestagsabgeordneten hautnah mitzuerleben. Ob Arbeitsgruppensitzungen, Entscheidungsfindungen in Ausschüssen, Plenarsitzungen oder Diskussionsrunden – die Aufgaben sind enorm vielfältig.“

Das Foto zeigt Uda Heller gemeinsam mit Stefan Meißner anlässlich des Besuches der Ausstellungseröffnung „Friedliche Revolution 1989/90 - 20 Jahre Mauerfall“ am 7. Mai auf dem Alexanderplatz

 
Besuch auf der ITB 2009
 
Ende des Telefonterrors rückt näher
Wer kennt sie nicht; Unerwünschte Telefonanrufe, untergeschobene Telefonverträge und Verbrauchertäuschung sind bundesweit zur Plage geworden. Seit Beginn der Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht und von der zuständigen Justizministerin wirksame Maßnahmen gegen die Telefonbelästigung gefordert. Mit Erfolg, wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Uda Heller, die Mitglied im Verbraucherschutzausschuss des Deutschen Bundestages ist, erklärt: „Durch das im Verbraucherausschuss gebilligte Maßnahmenpaket wird den schwarzen Schafen endlich das Handwerk gelegt.“ Folgende Verschärfungen sind vorgesehen: Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet. Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht unterdrückt werden.

Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld. Bei Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen wird ein Widerrufsrecht eingeführt. Bei telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Telekommunikation, Strom, Gas) wird im Falle eines Anbieterwechsels die Textform mit Verbraucherunterschrift erforderlich, um das Unterschieben von fernmündlich geschlossenen Verträgen zu unterbinden Im Falle einer Vertragsänderung (z. B. Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter) und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucher ein umfassendes Widerrufrecht. Verbraucher müssen zudem über Vertragskonditionen und Widerrufmöglichkeiten schriftlich aufklärt werden. Mit diesem Maßnahmenpaket werden wir belästigende Telefonanrufe eindämmen, sagt Uda Heller. Auf Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Gesetz nach drei Jahren hinsichtlich seiner Wirkung überprüft. Ebenso setzt sich die Unionsfraktion für eine breite Kampagne zur Verbraucheraufklärung ein. Berlin, den 20.3.2009
 
Fortsetzung des Stadtumbau Ost bis mindestens 2016
Die Koalitionsfraktionen haben die Fortsetzung des Programms Stadtumbau-Ost beschlossen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Uda Heller, MdB teilt hierzu mit: „Das Erfolgsprogramm Stadtumbau-Ost soll mindestens bis 2016 fortgeführt werden. Es hat sich in der Praxis bewährt, denn die ostdeutschen Stadtbilder sind in den letzten Jahren wesentlich attraktiver geworden.“
Für die Zeit von 2002 bis 2009 haben Bund, Länder und Kommunen insgesamt 2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2008 konnten rund 245.000 der geplanten 350.000 Wohnungen abgerissen werden. Allerdings hat die Auswertung des Programms gezeigt, dass zur Zielerreichung 200.000 bis 250.0000 zusätzliche Wohnungen bis 2016 abgerissen werden müssen.
Parallel zum Abriss nicht mehr vermietbaren Wohnraums rückt aber auch die Aufwertung der Stadtzentren im Programm immer mehr in den Fokus. Besonders dort liegen die Hoffnungen auf die gewünschte stärkere Einbeziehung der privaten Hauseigentümer in den Stadtumbauprozess. Dazu soll u. a. geprüft werden, in welchen Fällen die bereits 2002 bis 2004 existierende erhöhte Investitionszulage für Modernisierungsinvestitionen im Altbaubestand den Nachholbedarf bei der Sanierung innerstädtischer Altbauquartiere beschleunigt abbauen kann.
Uda Heller: „Jetzt gilt es, dieses Programm so zügig wie möglich beschließen. Zum einen läuft die noch geltende Regelung Ende des Jahres aus, zum anderen müssen die Kosten des Folgeprogramms noch bei der Aufstellung des Haushaltes 2010 berücksichtigt werden. Daher soll unser Antrag bereits in der kommenden Sitzungswoche in den Ausschüssen behandelt werden.“
 
CDU hat Landesliste für das Europäische Parlament und den Deutschen Bundestag  gewählt
Herr Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer wies in seinem Grußwort darauf hin, wie wichtig es ist, zwischen europäischer und nationaler Gesetzgebung abzuwägen, weil vieles, was für Sachsen-Anhalt bedeutsam ist, auf europäischer Ebene entschieden wird.
Das klare Ziel der Union ist es, bei der Europawahl als stärkste Partei in Sachsen-Anhalt abzuschneiden und die  Wahlkreise für den Deutschen Bundestag direkt zu gewinnen, betonte  der Landesvorsitzende, Thomas Webel. „Mit den aufgestellten Kandidaten wird dem Bürger ein glaubwürdiges und tatkräftiges Personaltableau  präsentiert. Die Geschlossenheit unserer Landesvertreterversammlung zeigt, das die  CDU ihren Weg als die Sachsen-Anhalt Partei erfolgreich fortsetzen wird.“, sagte der Landesvorsitzende abschließend. 
Es ist wichtig, dass die Anliegen und Interessen  gut im Bundestag vertreten werden. Als Spitzenkandidat wurde der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Christoph Bergner aus Halle mit 88 von 95 abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Gefolgt wird er von der Vorsitzenden der Landesgruppe, Uda Heller aus Mansfeld-Südharz. Nachfolgend wurden Kees de Vries aus Anhalt-Bitterfeld, Ulrich Petzold aus Wittenberg, Heike Brehmer aus dem Harz, Dr. Heinrich Jordan aus der Altmark, Dieter Stier aus dem Burgenlandkreis, gefolgt von Manfred Behrends aus dem Bördekreis und Bernd Heynemann aus Magdeburg auf den Plätzen bestimmt.